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Altersvorsorge-Sondervermögen (AS)
Im 3. Finanzmarktförderungsgesetz wird diese Form der privaten Altersvorsorge geregelt, die es ermöglicht, durch Anlage in besondere Investmentfonds Alterssicherung zu betreiben. AS-Fonds unterliegen speziellen Anlagevorschriften: Innerhalb festgelegter Grenzen dürfen AS-Fonds in die drei Kategorien Aktien, Rentenpapiere und Immobilien investieren. Ziel ist ein ausgewogenes Portfolio, in dem sicherheitsorientierte Investments mit renditestarken Anlagen kombiniert werden.

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