finaplus Lexikon
Anteilspreisveröffentlichung Die Kapitalanlagegesellschaften sind im Rahmen ihrer Informationspflicht dazu angehalten, die Anteilspreise (= Rücknahmepreise) ihrer Fonds zu veröffentlichen. Diese Preise müssen börsentäglich ermittelt werden und wenigstens zweimal pro Monat in einer hinreichend verbreiteten Wirtschafts- oder Tageszeitung erscheinen. |
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