finaplus Lexikon
Ausbildungsversicherung Die Versicherungssumme wird zu einem bestimmten Zeitpunkt, zum Beispiel dem voraussichtlichen Beginn der Ausbildung des versicherten Kindes, spätestens zu dessen 25. Geburtstag, ausgezahlt. Stirbt der Beitragszahler, in der Regel ein Elternteil, läuft der Vertrag beitragsfrei weiter. Stirbt das Kind vor Ablauf des Vertrages, werden die Beiträge zumeist rückerstattet. |
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