finaplus Lexikon


Beitragsbefreiung
Die Leistung der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) besteht hier in der Beitragsbefreiung, d.h. nach Eintritt der Berufsunfähigkeit entfällt die Verpflichtung zur Beitragszahlung. Der Anspruch auf Beitragsbefreiung erlischt, wenn die Berufsunfähigkeit nicht mehr besteht, der Versicherte stirbt oder die Leistungsdauer der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abläuft.

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