Sie befinden sich hier: Absicherung Private Sachversicherung Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherung
Vergleich private Rechtsschutzversicherung und kostenlose Angebote
Immer häufiger kommt es zu Streitigkeiten. Immer häufiger werden Konflikte lieber auf dem Rechtsweg ausgetragen.
Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie als Beschuldigter oder als Kläger in einen Rechtsstreit verwickelt werden, ist statistisch gesehen hoch. Egal ob als Arbeitnehmer, Käufer, Mieter, Verkehrsteilnehmer oder gar Urlauber können Sie schnell in eine Situation geraten, in der Sie rechtlichen Beistand und Hilfe benötigen. Ein solcher Rechtsstreit kann schnell sehr teuer werden.
Hier ein Beispiel :
Bei einem Streitwert von 10.000€ fallen in der 1.Instanz 4017,-€ und in der 2. Instanz sogar 9343,-€ an Gerichts -und Anwaltskosten für Sie an!
Kosten für Zeugen und Sachverständige sind hier nicht berücksichtigt.
Mit einer privaten Rechtschutzversicherung schützen Sie sich und Ihre Familie vor den Kosten eines Rechtsstreits und das schon für wenige Euro im Monat. Fordern Sie noch heute Ihren Vergleich Rechtsschutzversicherung kostenlos bei uns an, oder nutzen Sie unseren Onlinevergleich für Ihre Rechtsschutzversicherung.
Leistungsarten der Rechtschutzversicherung
Schadenersatz-Rechtsschutz
für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auch auf einer Vertragsverletzung oder einer Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen.
Beispiel Verkehrsbereich:
Sie hatten einen Verkehrsunfall. Die Haftpflichtversicherung des Schädigers will Ihre Mietwagenkosten nicht ersetzen.
Beispiel Privatbereich:
Sie verletzen sich bei einem abendlichen Spaziergang, weil eine Baugrube nicht richtig abgesichert ist.
Ihr Kind wird von einem fremden Hund gebissen.
Insbesondere bei Personenschäden (Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Rente) drohen Auseinandersetzungen mit hohen Streitwerten, wenn Sie zum Beispiel so schwer verletzt werden, dass Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Langwierige Streitigkeiten mit dem Gegner und ein Rechtsstreit über mehrere Instanzen sind dann oft unvermeidlich.
Arbeits-Rechtsschutz
für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen von Arbeitnehmern aus dem Arbeitsverhältnis oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche.
Arbeits-Rechtsschutz für Arbeitnehmer:
Ihnen wird kurzfristig gekündigt, obwohl Sie schon 10 Jahre in der Firma arbeiten.
Ihr Arbeitgeber will dieses Jahr kein Weihnachtsgeld zahlen.
Im Urlaub sind Sie erkrankt. Ihr Arbeitgeber weigert sich, die Urlaubstage gutzuschreiben.
Wichtig:
Ohne Rechtsschutzversicherung zahlt im arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz jede Partei ihren Rechtsanwalt selbst - und zwar auch dann, wenn sie den Rechtsstreit gewinnt!
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten (z.B. Eigentum), die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben.
Versicherungsschutz haben Sie jeweils in der Eigenschaft, die Sie im Antrag angeben, z.B. als Mieter Ihrer selbst genutzten Wohnung.
Beispiel:
Vom Baum Ihres Nachbarn fällt eine Menge Laub auf Ihr Grundstück. Ihrem Verlangen nach Zurückschneiden des Baumes kommt Ihr Nachbar nicht nach.
Ihr Vermieter erhöht schon zum zweiten Mal innerhalb von drei Jahren die Miete.
Sie erhalten eine Kündigung wegen Eigenbedarfs, weil Ihr Vermieter die Wohnung angeblich für eine kranke Verwandte benötigt.
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen.
Verträge im Verkehrsbereich:
Die Reparatur Ihres Fahrzeuges wurde mangelhaft durchgeführt oder die Reparaturrechnung ist zu hoch.
Sie werden beim Gebrauchtwagenkauf mit einem Unfallwagen hereingelegt.
Ihr teurer Neuwagen stellt sich als Montagsauto heraus.
Ihre Kasko-Versicherung verweigert nach einem Fahrzeugdiebstahl die Leistung, weil das Fahrzeug angeblich nicht vollständig verschlossen war.
Verträge im Privatbereich:
Die neue Waschmaschine erfüllt nicht Ihre Erwartungen. Obwohl eine Reparatur bereits mehrfach fehlgeschlagen ist, weigert sich der Händler, das Gerät zurückzunehmen.
Ihr 16-jähriger Sohn hat einen Vertrag über ein Fernstudium abgeschlossen. Jetzt sollen Sie die Rechnungen bezahlen.
Ihre Hausratversicherung weigert sich, den Schaden zu regulieren, weil der Wohnungsbrand angeblich grob fahrlässig verursacht worden sein soll.
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten.
Beispiel Verkehrsbereich:
Das Finanzamt verweigert die Anerkennung Ihres PKW als steuerbefreit, obwohl laut Hersteller die Voraussetzungen erfüllt sind.
Beispiel Privatbereich:
Das Finanzamt hat bestimmte Sonderausgaben oder Werbungskosten nicht anerkannt. Ihr Einspruch blieb erfolglos.
Ein Gebührenbescheid Ihrer Gemeinde enthält nicht erbrachte Leistungen (z. B. Müllabfuhr, Straßenreinigung). Die Verwaltung verweigert die Korrektur (hierfür muss Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz versichert sein!).
Sozialgerichts-Rechtsschutz
für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen vor deutschen Sozialgerichten.
Beispiel:
Sie erleiden einen schweren Arbeitsunfall. Die Sozialversicherung erkennt Ihre Berufsunfähigkeit nicht an. Kostspielige Gutachten und Gegengutachten müssen erstellt werden.
Bei der Entscheidung über Ihren Antrag auf Altersrente werden Ersatzzeiten nicht berücksichtigt.
Weitere Stichworte: Arbeitslosengeld, Krankengeld, Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung
Verwaltungs-Rechtsschutz
für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und vor Verwaltungsgerichten.
Beispiele:
Ihnen wurde die Fahrerlaubnis entzogen. Eigentlich ist die Zeit des Führerscheinentzuges abgelaufen, die Verwaltungsbehörde weigert sich aber trotzdem, Ihnen eine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
Weil in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren nicht eindeutig geklärt werden konnte, wer mit Ihrem Fahrzeug bei "Rot" über die Kreuzung fuhr, sollen Sie künftig ein Fahrtenbuch führen.
Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz im privaten Bereich
Der Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz schützt Sie im privaten Lebensbereich.
Versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Verwaltungsgerichten auf den Gebieten
Schulrecht
Hochschulrecht
Recht der Erwachsenenbildung
BAFöG-Angelegenheiten
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
für Ihre Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren.
Beispiel:
Eine Gruppe Soldaten zieht nach Feierabend in Uniform ausgelassen durch die Altstadt. Daraufhin wird gegen alle Beteiligten ein Disziplinarverfahren wegen Schädigung des Ansehens der Bundeswehr in der Öffentlichkeit eingeleitet.
Straf-Rechtsschutz
für Ihre Verteidigung wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Verletzung des Strafrechts sowie für Ihre Verteidigung wegen des Vorwurfs eines verkehrsrechtlichen Vergehens.
Beispiel Verkehrsbereich:
Sie fahren auf der Autobahn zu dicht auf und können nicht mehr rechtzeitig abbremsen. Sie erhalten einen Strafbefehl wegen Straßenverkehrsgefährdung.
Beispiel Privatbereich:
Alle Jahre wieder - die Weihnachtsfeier im Büro. Beim Verlassen der Räume wird eine brennende Kerze übersehen, die Büroeinrichtung fängt Feuer. Gegen Sie wird ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Brandstiftung eingeleitet.
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
für Ihre Verteidigung wegen des Vorwurfs einer Ordnungswidrigkeit.
Beispiel Verkehrsbereich:
Ein Bußgeld wegen zu schnellen Fahrens erscheint Ihnen zu hoch.
Sie überfahren im dichten Stadtverkehr bei Rotlicht eine Kreuzung, weil sonst der Hintermann aufgefahren wäre. Sie wehren sich gegen das verfügte Fahrverbot.
Beispiel Privatbereich:
Sie feiern Ihren Geburtstag und haben einen großen Freundeskreis eingeladen. Obwohl Sie Ihren Nachbarn Bescheid gesagt haben, erstattet jemand Anzeige wegen Lärmbelästigung. Sie erhalten einen Bußgeldbescheid.
Beratungs-Rechtsschutz
für die reine Erteilung eines Rates oder einer Auskunft durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt in einer familien- oder erbrechtlichen Angelegenheit bzw. einer Angelegenheit aus dem Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Beispiele:
Ein Verwandter ist gestorben. Sie möchten nun wissen, ob und in welchem Umfang Sie erben.
Sie sind zum Vormund eines minderjährigen Kindes bestellt. Sie möchten wissen, ob Sie dieses Amt annehmen müssen.
Die Ehegatten haben sich getrennt. Sie als Versicherungsnehmer lassen sich nun beraten, welche Rechtsfolgen mit der Trennung verbunden sind, insbesondere in welcher Höhe Sie Unterhalt zu zahlen haben.
Die Beratung darf nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen.
Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
Der Opfer-Rechtsschutz bietet eine wertvolle Hilfe bei der Bewältigung des Konfliktpotenzials gegen den Verursacher einer Gewaltstraftat (Verbrechen gegen die sexuelle Selbstbestimmung, schwere Verletzung der körperlichen Unversehrtheit und der persönlichen Freiheit, Mord und Totschlag).
Die Leistungen des Opfer-Rechtsschutzes sind nicht auf den privaten Bereich beschränkt, sondern gelten auch für die beruflich nichtselbstständige, ja sogar die beruflich selbstständige Tätigkeit.
Versichert ist die Wahrnehmung der Rechte als Zeuge (Zeugenbeistand) oder Nebenkläger im Strafverfahren gegen den Täter.
Versicherungsschutz besteht auch beim "Täter-Opfer-Ausgleich" sowie für die außergerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Opferentschädigungsgesetz und Sozialgesetzbuch.
Der Opfer-Rechtsschutz hat den Geltungsbereich Deutschland.
Suche:
Jetzt suchen...